bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Krafträder:
Leistung von mehr als 15 kW oder
symmetrisch angeordneten Rädern bei einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
Mindestalter:
24 Jahre für Ersterwerb in dieser Klasse
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung
20 Jahre für einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: Nein
Mindestumfang der Theoretische Ausbildung**:
Grundstoff
12 Doppelstunden* bei Ersterwerb 6 Doppelstunden* bei Erweiterung
Zusatzstoff
4 Doppelstunden*
Gesamt
16 Doppelstunden* bei Ersterwerb 10 Doppelstunden* bei Erweiterung
*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten. **Bei zweijährigen Vorbesitz der niedrigeren Klasse (A2) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:
Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung: Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig! Bei Vorbesitz von A2 länger als 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, jedoch muss sich der Fahrlehrer überzeugen, dass der Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei einer abgeleiteten Leistung des Kraftrads von nicht mehr als 70 kW und
Verhältnis der Leistung zum Leergewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: Nein
Mindestumfang der Theoretische Ausbildung**:
Grundstoff
12 Doppelstunden* bei Ersterwerb 6 Doppelstunden* bei Erweiterung
Zusatzstoff
4 Doppelstunden*
Gesamt
16 Doppelstunden* bei Ersterwerb 10 Doppelstunden* bei Erweiterung
*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten. **Bei zweijährigen Vorbesitz der niedrigeren Klasse (A1) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:
Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung: Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig! Bei Vorbesitz von A1 länger als 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, jedoch muss sich der Fahrlehrer überzeugen, dass der Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.