Zweirad Klassen
Die Fahrzeuge
Klasse A
Yamaha MT 07
54 kW (73 PS)
Klasse A2
Yamaha MT 07
35kW (48 PS)
Klasse B196
KTM Duke 125
11kW (15 PS)
Klasse A
Krafträder (Zweirad) (auch mit Beiwagen):
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Krafträder:
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- symmetrisch angeordneten Rädern bei einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Mindestalter:
- 24 Jahre für Ersterwerb in dieser Klasse
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung
- 20 Jahre für einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: Nein
Mindestumfang der Theoretische Ausbildung**:
Grundstoff | 12 Doppelstunden* bei Ersterwerb 6 Doppelstunden* bei Erweiterung |
Zusatzstoff | 4 Doppelstunden* |
Gesamt | 16 Doppelstunden* bei Ersterwerb 10 Doppelstunden* bei Erweiterung |
*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.
**Bei zweijährigen Vorbesitz der niedrigeren Klasse (A2) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:
Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung:
Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig!
Bei Vorbesitz von A2 länger als 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, jedoch muss sich der Fahrlehrer überzeugen, dass der Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Bundes-oder Landstraße | 5 x 45 Minuten |
Autobahn | 4 x 45 Minuten |
Nacht oder Dämmerung | 3 x 45 Minuten |
Gesamt | 12 x 45 Minuten |
Bundes-oder Landstraße | 3 x 45 Minuten |
Autobahn | 2 x 45 Minuten |
Nacht oder Dämmerung | 1 x 45 Minuten |
Gesamt | 6 x 45 Minuten |
- Geltungsdauer : 15 Jahre
- Beinhaltete Klassen: A2, A1 und AM
Klasse A2
Krafträder (Zweirad) (auch mit Beiwagen):
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei einer abgeleiteten Leistung des Kraftrads von nicht mehr als 70 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Leergewicht max. 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: Nein
Mindestumfang der Theoretische Ausbildung**:
Grundstoff | 12 Doppelstunden* bei Ersterwerb 6 Doppelstunden* bei Erweiterung |
Zusatzstoff | 4 Doppelstunden* |
Gesamt | 16 Doppelstunden* bei Ersterwerb 10 Doppelstunden* bei Erweiterung |
*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.
**Bei zweijährigen Vorbesitz der niedrigeren Klasse (A1) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:
Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung:
Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig!
Bei Vorbesitz von A1 länger als 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, jedoch muss sich der Fahrlehrer überzeugen, dass der Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Bundes-oder Landstraße | 5 x 45 Minuten |
Autobahn | 4 x 45 Minuten |
Nacht oder Dämmerung | 3 x 45 Minuten |
Gesamt | 12 x 45 Minuten |
Bundes-oder Landstraße | 3 x 45 Minuten |
Autobahn | 2 x 45 Minuten |
Nacht oder Dämmerung | 1 x 45 Minuten |
Gesamt | 6 x 45 Minuten |
- Geltungsdauer : 15 Jahre
- Beinhaltete Klassen: A1 und AM
Klasse B196
Krafträder (Zweirad) (auch mit Beiwagen):
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Leergewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Krafträder:
- Symmetrisch angeordneten Rädern bei einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: B mindestens 5 Jahre
Mindestumfang der Theoretische Ausbildung:
Grundstoff | keiner |
Zusatzstoff | 4 Doppelstunden* |
Gesamt | 4 Doppelstunden |
*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.
Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:
Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Mindestanforderung 10 Fahrstunden.
- Geltungsdauer : 15 Jahre
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Ausbildungsstätte und Verwaltung in Calmbach
Wildbader Str. 6
75323 Bad Wildbad-Calmbach
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Laienbergstr. 4
75323 Bad Wildbad